Prüfung von Regalen

Per Definition gelten Regale als Arbeitsmittel. Demzufolge müssen Regale, wie andere Arbeitsmittel auch, in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Rhinox Regalinspektion

Gemäß § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung muss entsprechend den ermittelten Fristen stattfinden. Regale, die von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln, wie Kranen oder Flurförderzeugen, be- oder entladen werden, werden diesen o. g. Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt. Es besteht durchaus die realistische Möglichkeit, dass ein Regal, zumindest jedoch einzelne Regalbauteile von Flurförderzeugen beschädigt werden. Aus diesem Grund ist bei diesen Regalen eine regelmäßige Prüfung notwendig.

Regalsysteme aus Stahl müssen auch gemäß DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagersystemen) regelmäßig auf Sicherheit und hier speziell auf etwaige Beschädigungen kontrolliert werden. Die Reparaturen sind in wirksamer Weise zeitnah zu erledigen, unter Beachtung der ständigen Sicherheit des Systems. Sämtliche Schäden oder sonstige festgestellten Sicherheitsprobleme sind immer aufzuzeichnen. Des Weiteren müssen Bewertungen im Rahmen eines Schadenbegrenzungsverfahrens durchgeführt werden.

Bei der Prüfung unterscheidet die DIN EN 15635 zwischen der Sichtkontrolle und der Experteninspektion.

Die Sichtkontrollen sind wöchentlich durchzuführen, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelt werden. Über die Sichtkontrolle ist jeweils ein schriftlicher Bericht zu erstellen und aufzubewahren.

Zusätzlich ist in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten eine Inspektion von einer fachkundigen Person (Experteninspektion) durchzuführen. Auch diese Prüfung müssen Sie beim Besuch der Berufsgenossenschaft oder dem Amt für Arbeitsschutz (Bezirksregierung) nachweisen können.

Umfang der Prüfung

Bei der Inspektion sollten u. a. folgende Aspekte kontrolliert werden:

  • Beschädigungen an Teilen der Konstruktion, speziell von Stützen und Trägern,
  • lotrechtes Stehen der Regalstützen,
  • Zustand sämtlicher Bauteile, insbesondere der Fußplatten und Sicherungen gegen Herausheben der Träger,
  • Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial,
  • Zustand des Gebäudebodens,
  • Lage der Lasten auf den Paletten,
  • die Lagerplätze dürfen nicht zu schwer beladen sein,
  • die Stabilität und Maße der Ladeeinheiten.

Bei der Regalinspektion wird zudem ein Prüfprotokoll mit einer Fotodokumentation erstellt.

Beim Auftreten von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen sieht die Norm 3 verschiedene Gefahrstufen vor, die entsprechend einer Ampel farblich unterschieden werden.

Die grüne Gefahrenstufe bedeutet, dass die Verformungen keine Verminderung der Tragfähigkeit zur Folge haben. Es ist keine sofortige Reparatur erforderlich, aber die betroffenen Bauteile sind für eine erneute Überprüfung bei künftigen Inspektionen zu kennzeichnen.

Die orange Gefahrenstufe weist auf eine gefährliche Beschädigung hin, die baldmöglichstes Handeln erfordert. Die Beschädigung muss behoben werden, erfordert jedoch kein umgehendes Entladen des Regals. Wenn jedoch ein derart beschädigtes Bauteil einmal entlastet worden ist, darf es nicht wieder belastet werden, bevor eine Reparatur durchgeführt worden ist.

Die rote Gefahrenstufe weist auf eine sehr schwere Beschädigung hin, die umgehendes Handeln erfordert. Die betroffene Zone des Regals muss sofort entladen und für eine weitere Benutzung gesperrt werden bis eine Reparatur ausgeführt wurde.

 

Gerne führen wir eine Prüfung der Regale in Ihrem Unternehmen durch.

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