Sie haben sich entschieden Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen umzusetzen?

Das freut uns. Denn bei diesem komplexen Thema sollten Sie sich einen Experten an die Seite holen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit fühlen wir uns verpflichtet, Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rund um das Thema Arbeitsschutz zu unterstützen.

Nach §19 des Arbeitssicherheitsgesetzes können Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich somit das ganze Know-how ins Unternehmen holen.

Rechtssicherheit und aussagekräftige Dokumentation sind die Basis eines jeden Arbeitsschutzes.

Angefangen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen (ASA), durchführen von Unterweisungen und  Betriebsbegehungen, sind dies nur ein Auszug aus unserem Leistungskatalog.

Handeln Sie jetzt, bevor ein Arbeitsunfall oder finanzieller Schaden durch Bußgelder eintreten. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Der Schutz der Mitarbeiter muss aber trotzdem im Vordergrund stehen. Denn ein Ausfall eines Mitarbeiters kann sie ebenfalls teuer zu  stehen kommen.

 

Wie so eine Gefährdungsbeurteilung aussehen könnte, sehen Sie hier.

Laden Sie sich unser kostenfreies Muster herunter und schauen ob Sie diese auf Ihr Unternehmen umwandeln können.

 

Haben Sie Fragen zu einer möglichen Betreuung, oder zum Thema allgemein?

Dann rufen Sie uns  an:

0214 – 89 29 99 12

oder

info@rhinox-arbeitsschutz.de

 

Thomas Mierzwa

Geschäftsführer

Fachkraft für Arbeitssicherheit