Als Fachkraft für Arbeitssicherheit fühlen wir uns verpflichtet, Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rund um das Thema Arbeitsschutz zu unterstützen.
Nach §19 des Arbeitssicherheitsgesetzes können Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich somit das ganze Know-how ins Unternehmen holen.
Sie können eigene Kapazitäten anderweitig einsetzen und trotzdem ein ruhiges Gewissen haben, was die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz angeht.